Fortbildungskonzept


Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Fortbildungsplanung unserer Schule orientiert sich dabei in erster Linie am Schulprogramm und den damit zusammenhängenden Themenschwerpunkten im Bereich Schulentwicklung sowie an den Zielen und dem Bedarf der Fachgruppen, an individuellen Bedürfnissen sowie dem aktuellen Stand der Bildungslandschaft. In Zusammenarbeit mit dem Hittorf-Gymnasium finden im Kontext der gemeinsamen MINT-EC sowie ZDI-Aktivitäten regelmäßige Lehrerfortbildung zum Themenbereich MINT statt.

Am Gesamtnutzen der Schule orientierte Fortbildung

Die Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb dieses auf die Schule in ihrer Gesamtheit zielenden Bereiches stehen maßgeblich im systemischen Zusammenhang von Fortbildung. Hier greift in besonderem Maße die Anbindung an die Schulentwicklung insgesamt, was erstens heißt, dass der Fortbildungsbedarf in enger Symbiose mit dem Schulprogramm und seinen Vorgaben und Projekten steht, und in engem Zusammenhang damit bedeutet dies zweitens, dass die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte eines Schuljahres in den Fokus der Fortbildungsplanung zu nehmen sind. Dabei ist eine kontinuierliche Entwicklung zu beachten, die gleichzeitig eine Vernetzung der Inhalte der einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren im Sinne einer mittel- bis langfristigen Fortbildungsplanung gewährleistet.

Fachgruppenbezogene bzw. gremienorientierte Fortbildungen

Die Schwerpunktsetzung der Fachgruppenarbeit orientiert sich an den Bedürfnissen des Faches sowie an der Schwerpunktsetzung der Schule. Im Rahmen der regelmäßig zu Beginn eines Schulhalbjahres stattfindenden Fachgruppensitzungen beraten die Fachlehrkräfte über fachspezifische Fortbildungsbedarfe und artikulieren diese über die Fachvorsitzenden an die Schulleitung. Der Fortbildungsbedarf wird abgedeckt durch die Wahrnehmung externer Fortbildungsangebote und schulinterne fachbezogene Fortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten. Die Steuergruppe unterstützt ggf. bei Anbahnung von Kontakten zu externen Fortbildungsanbietern.

Individuelle funktionsorientierte Fortbildungen

In diesem Bereich geht es um die persönliche Kompetenzerweiterung und Schärfung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen (entsprechend dem Anforderungsprofil der Aufgabe oder des Faches), deren Bedarf sich aus dem Schulalltag heraus entwickelt. Die entsprechenden externen Fortbildungsmaßnahmen werden dabei von den einzelnen Lehrern in der Regel individuell ausgewählt oder aber von der Schulleitung im Rahmen von Funktionskompetenzen als Bedarf an sie herangetragen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach Möglichkeit die mittel- bis langfristige Fortbildungsplanung für die gesamte Schule mit der von einzelnen Kolleginnen und Kollegen vereinbar ist und so Kompetenzerweiterung systematisch und systemisch ermöglicht werden kann. Die Fortbildungsergebnisse sollen in die schulische Gesamtarbeit integrierbar sein. Rückmeldungen über die besuchten Fortbildungsangebote sollen nach dem Multiplikatorenprinzip stattfinden, um für weitere Lehrkräfte die Fortbildungserkenntnisse nutzbar zu machen bzw. das Fortbildungsangebot als solches für andere Kolleginnen und Kollegen als empfehlenswert festzuhalten oder als nicht empfehlenswert aus dem Weiterbildungskanon zu streichen.

Schulinterne Mikrofortbildungen – Fortbildungsreihe Professional Teacher in Digital Age

In Form schulinterner Mikrofortbildung soll zu einer systematischen und langfristig angelegten Professionalisierung aller Lehrkräfte beigetragen werden. Die Fortbildungen sind 3 Schwerpunkthemen gewidmet:

  • Schwerpunktquerschnittsthema: Digitalisierung
  • Schwerpunkt A: Unterricht
  • Schwerpunkt B: Schulsystem
  • Schwerpunkt C: Gesundheit

In der Regel mindestens alle zwei Monate wird eine Mikro-Fortbildung jeweils freitags, 14.00-15.00 Uhr, thematisch an einem der drei Schwerpunkte orientiert, angeboten. Die Moderation erfolgt im Sinne der Peer-to-Peer-Education i.d.R. durch Lehrkräfte der Schule, die vor allem im Schwerpunkt B: Unterricht Best-Practice-Beispiele aus der eigenen Praxis demonstrieren und zur Diskussion stellen. Die Teilnahme an drei Mikrofortbildungen pro Schuljahr ist für jede Lehrkraft verpflichtend.

Die Organsiation der schulinternen Mikrofortbildungsreihe liegt in den Händen des Fortbildungsteams, das sich aus Frau Banken, Herr Habermann und Frau Jostarndt zusammensetzt. Die thematische Ausgestaltung der Mirkorfortbildung wird in Absprache mit der Schulleitung vor Schuljahresbeginn festgelegt auf Basis der folgenden Bedarfsermittlung. Beispielhaft sei nachfolgend die Mikrofortbildungsreihe des Schuljahres 2021"22 angeführt.

Mikrofortbildungsreihe 2021/22

Bedarfsermittlung

Der Bedarf des Gesamtkollegiums und der Fachkonferenzen ist der Ausgangspunkt der Fortbildungsplanung. Jede Fachkonferenz ermittelt systematisch ihren Fortbildungsbedarf und trägt diese an die Schulleitung sowie die Mitglieder der Steuergruppe heran. Bedarf kann auch durch einzelne Kolleginnen und Kollegen angemeldet werden. Pädagogische Tage als Tage schulinterner Lehrerfortbildung sollen i.d.R. unter einem an aktueller Schulentwicklung orientierten und den Bedarfen des Kollegiums entsprechendem Oberthema in Absprache mit dem Lehrerrat organsiert werden. Die pädagogischen Tage können ebenfalls zur Erhebung gesamtkollegialer Fortbildungsbedarfe genutzt werden. Die Schulleitung sowie die Mitglieder des Fortbildungsteams fungieren als Ansprechpartner und suchen nach bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten. Fortbildungsangebote, die von außen an die Schule herangetragen werden, werden in einem monatlichen durch das Fortbildungsteam erstellten Newsletter an das Kollegium kommuniziert.

Aktuelle Schwerpunktthemen

  • Rückkehr zu G9, Digitalisierung
  • Digitale Tools im Unterricht
  • Classroom-Management
  • Schulrecht (Aufsicht, Leistungsbeurteilung, Widersprüche)
  • ICDL
  • Informatik als Pflichtfach in Stufe 6

Durchführung und Genehmigung von Fortbildungen

Schulinterne Fortbildungen, die für das gesamte Kollegium einmal jährlich im Rahmen des pädagogischen Tages zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres stattfinden, sind für alle Lehrkräfte verpflichtend. Ferner ist die Teilnahme an 3 der monatlich angebotenen Mikrofortbildungen im Rahmen Fortbildungsreihe Professional Teacher verpflichtend. Die Teilnahme an externen Fortbildungen ist an die Genehmigung durch die Schulleitung gebunden. Kriterien für die Genehmigung beantragter Fortbildungen sind:

  • Umsetzung rechtlicher Vorgaben
  • Umsetzung schulspezifischer Schwerpunkte (Schulprogramm)
  • Qualifizierung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern / Multiplikatoren
  • Erweiterung fachdidaktischer und methodischer Kompetenzen
  • Erweiterung pädagogischer und sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Schülern und Eltern
  • Entwicklung des individuellen Lehrerhandelns im Hinblick auf fachliche Kompetenz, pädagogische Kompetenz, Selbstmanagement (Zeitmanagement, Gesundheitsfürsorge, …)

Unterrichtsausfall

Die Schulleitung unterstützt die Fortbildungsbereitschaft des Kollegiums nach Kräften und erteilt Genehmigungen, sofern nicht dringende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen. Bei der Fortbildungsplanung ist darauf zu achten, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt. Hinsichtlich Fortbildungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von fünf Unterrichtstagen pro Kalenderjahr. Auf begründeten Antrag kann die Schulleitung mehr Freistellungstage genehmigen.

Finanzierung von Fortbildungen und Kostenerstattung

Der Schule steht ein jährliches Basisbudget zur Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Budget müssen alle anfallenden Kosten für Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. Referentinnen und Referenten beglichen werden. Grundsätzlich werden die Referentenkosten im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung vollständig erstattet. Die Erstattung von Reisekosten zu Fortbildungsveranstaltungen und anfallenden Teilnahmegebühren sowie Unterbringungskosten sind gebunden an die Genehmigung der Teilnahme durch die Schulleitung. Dabei können im Einzelfall nach vorheriger Absprache auch nur Teilbeträge erstattet werden. Bei der Teilnahme mehrerer Kollegen an derselben Fortbildung sind nach Möglichkeit kostengünstige Fahrgemeinschaften zu bilden. Anträge auf Kostenerstattung mit Belegen sind spätestens nach 4 Wochen mit dem entsprechenden Formular bei der Schulleitung einzureichen.

Evaluation

Die Evaluation der schulinternen Lehrerfortbildungen im Rahmen pädagogischer Tage übernehmen die Schulleitung und der Lehrerrat. Die Evaluation der schulinternen Lehrerfortbildungen im Rahmen Mikrofortbildungsreihe übernehmen die Schulleitung und das Fortbildungsteam. Ergebnisse der Evaluation werden im Rahmen der Lehrerkonferenz vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Fortbildung berichten den entsprechenden schulischen Gremien. Die angesprochenen Gremien (z. B. die Fachgruppen) stellen sicher, dass die weitergegebenen Kompetenzen allen zugänglich gemacht werden.