Schulordnung, Stundenraster, Stundenplanung


Seit dem 01.06.2017 liegt eine Schulordnung in geschlossener Form vor, die in ihrem aktuellen Stand vom 10.05.2023 diverse Einzelregelungen, tradierte Konventionen und Vereinbarung sammelt und fixiert. Sie bildet den äußeren Rahmen des schulischen Handelns und widmet sich folgenden Aspekten:

  • §§1-4: Grundsätze des gemeinsamen Miteinanders
  • §5: Unterrichtsorganisation
  • §6: Absenzen und Entschuldigungsverfahren
  • §7: Vertretungsorganisation
  • §§8-10: Schulgelände
  • §11: Schulräume
  • §12: Pausen
  • §§13-14: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
  • §15: Sucht- und Rauschmittel
  • §16: Elektronische Medien
  • §17: Innerschulische Kommunikation
  • §§18-20: Sanktionen
  • §21: Haftungs- und Versicherungsfragen

Die aktuelle Version der Schulordnung steht über den folgenden Link zum Download bereit:

Schulordnung

Ergänzend zur Schulordnung haben die Schulkonferen eine Geschäftsordnung für Schulmitwirkungsgremien und die Steuergruppe eine Geschäftsordnung für die schulinterne Steuergruppenarbeit erlassen.

Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 werden mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die wesentlichen Aspekte der Schulordnung durch die Klassenleitungen thematisiert. Dies wird einerseits gestützt durch einen Ratgeber in der Begrüßungsmappe zum Start in die Stufe 5, der in knapper Form die zentralen Aussagen der Schulordnung zusammenfasst. Andererseits erarbeiten alle Klassen der Jahrgangsstufe 5 gemeinsam mit Ihren Klassenpaten verbindliche Klassenregeln, zu deren Einhaltung sich alle Schülerinnen und Schüler durch Unterschrift verpflichten.

Es geht hier darum, grundlegende Regeln für das Zusammenleben an der Schule zu vereinbaren. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich zu einem wertschätzenden Verhalten in der Schule als einem Ort des Lernens. Dazu gehören gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Toleranz. Dazu gehört auch der Wille zur Kooperation in einem angstfreien Arbeits- und Lernklima, das von Gerechtigkeit, Hilfsbreitschaft, Verständnis, Vertrauen und konstruktiver Kritik geprägt ist.

Stundenraster und pädagogische Stundenplanung

Das grundsätzliche Stundenraster von der 1. bis zur 13. Stunde innerhalb der geltenden 5-Tage-Woche ist in der Schulordnung hinterlegt. Im Rahmen unseres Offenen Ganztags endet der Pflichtunterricht in der Sekundarstufe I in der Regel nach der 6. Stunde um 13.25 Uhr.  

Bei allen stundenplanerischen Entscheidungen sollten stets lernpsychologische Aspekte mit im Vordergrund stehen und die pädagogische Sinnhaftigkeit im Zweifel höher gewichtet werden als rein organisatorische Erwägungen. Die Einführung des nachfolgend dargelegten Doppelstundenkonzepts geht maßgeblich auf Überlegungen zur Lernpsychologie, zur nachhaltigen Gestaltung eines Lerntages und zur zeitgemäßen Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung zurück. Auch die Verlagerung von Übungszeiten aus dem Bereich der Hausaufgaben in den Unterricht spielt dabei eine wichtige Rolle. Demnach sind folgende Grundzüge bei der Stundenplangestaltung nach Möglichkeit vollumfassend zu berücksichtigen:

      • Fächer der Fächergruppe II sind in Doppelstunden zu unterrichten.
      • Fächer der Fächergruppe I sind in einer Doppelstunde und weiteren Einzelstunden zu unterrichten.
      • Fächer der Fächergruppe I sind mit mindestens der Hälfte des gesamten Stundenvolumens, in der Regel mit der Doppelstunde, innerhalb der ersten vier Unterrichtsstunden eines oder mehrerer Wochentage zu verorten.
      • Fächer sind nicht nur an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen zu verorten.
      • Klassenleitungen sind an möglichst vielen Wochentagen in ihren Klassen einzusetzen.

Mittagspause

Die 7. Unterrichtsstunde (13:25 Uhr-14.15 Uhr) ist i.d.R in allen Schulstufen als Mittagspause gesetzt und frei von schulischen Veranstaltungen. Ausnahmen bilden Veranstaltung in Klassen, Gruppen und Stufen, für die nach der 7. Stunde kein Nachmittagsunterricht folgt.

Die Mittagspause dient der Erholung und der Nahrungsaufnahme. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen für die Dauer der Mittagspause in der 7. Stunde, wenn in der 8./9. Stunde regulärer Pflichtunterricht folgt, das Schulgelände nicht verlassen. Nicht zum regulären Pflichtunterricht im Sinne dieser Regelung zählt die freiwillige Teilnahme an Angeboten des Offenen Ganztags und an Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich, so dass in diesem Fall das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause für Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 gestattet ist. Gesetzlicher Unfallschutz besteht dabei nur auf dem direkten Weg von und zur Schule. Schülerinnen und Schüler der Stufen 7-9 dürfen in der Mittagspause der 7. Stunde das Schulgelände zum Zweck der Nahrungsaufnahme verlassen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht dabei ebenfalls nur auf dem direkten Weg von und zur Schule.

In der Mittagspause werden den Schülerinnen und Schülern im Bistro und in der Mensa Angebote zur Mittagsverpflegung bereitgestellt. Das Essen in der Mensa muss in der Regel über ein Terminal in der Pausenhalle oder über das Internet vorbestellt werden. Der Caterer hält eine geringe Anzahl an zusätzlichen Essen auch für Nichtbesteller bereit. Im Bistro werden insbesondere in der Mittagszeit, aber auch während des gesamten Vormittags, kleinere Snacks, Gebäck und Getränke verkauft. Sowohl im Bistro als auch in der Mensa steht einer Wasserspender zur Verfügung.

Die Bistro- und Mensagruppe der Schule steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Caterer und dem Schulträger zur Evaluation und Optimierung des angebotenen Produktportfolios

Der Offene Ganztag lädt täglich alle Schülerinnen und Schüler zu Entspannung und Spiel in den OG Raum N003 ein. Wenn es das Wetter erlaubt, wird auch der Schulhof genutzt. Das Leseland ist als Ort der Ruhe und des entspannten Lesens ebenfalls in dieser Zeit geöffnet. Die qualifizierten Betreuerinnen des Offenen Ganztags kümmern sich um die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler. Während der Mittagspause in der 7. Stunde stellen die Sporthelferinnen und Sporthelfer täglich zwei große Spielekisten mit Bällen und unterschiedlichsten Spielgeräten zur Verfügung.