Mittelstufe
Zurzeit besuchen ca. 400 unserer insgesamt etwa 800 Schülerinnen und Schüler die Stufe Mittelstufe des Petrinum. Sie umfasst die Jahrgänge 7–10. Das Ende der Mittelstufe markiert für die Schüler einen entscheidenden Einschnitt in ihrer Schullaufbahn.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium und an der Gesamtschule
- Wechsel in die Bildungsgänge des Berufskollegs
- Mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe wird automatisch der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA) erworben. Bei Nichtversetzung erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Jahrgangsstufe 10 den EESA, wer die Versetzungsanforderung gemäß §22, Abs. 1 sowie §25, Abs. 1 & 2 APO-S I erfüllt.
- Der Erste Schulabschluss (ESA) kann bereits nach der Klasse 9 erworben werden, wenn zwar die Versetzungsbedingungen des Gymnasiums nicht erfüllt sind, aber am Ende die Versetzungsanforderungen der Jahrgangsstufe 9 gemäß §22, Abs. 1 sowie §25, Abs. 1 & 2 APO-S I erfüllt sind. Der ESA wird in der Regel aber nur bei einem Verlassen der Schule auf dem Abgangszeugnis bescheinigt.
Das Ziel des Gymnasiums ist jedoch nicht primär das Erreichen der Abschlüsse nach den Klassen 9 und 10. Es rücken mit dem Beginn der Mittelstufe die Leistungserwartungen und -anforderungen der Oberstufe immer stärker in das Blickfeld der Schüler. Es gilt, den Schülerinnen und Schülern all das Sach- und Fachwissen, die methodische Kompetenz und alle Arbeitsfähigkeiten und -fertigkeiten zu vermitteln, damit sie die Anforderungen der Oberstufe erfüllen können und einen Schulabschluss erhalten, der sie nicht nur berechtigt, ein Studium aufzunehmen, sondern sie auch zu einem möglichst allseitig und umfassend gebildeten Menschen herausbildet.
In der aktuellen Stundentafel auf Basis der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (APO-SI) können Sie nachlesen, welche Fächer in welchen Stundenumfängen am Gymnasium Petrinum in welchen Jahrgangsstufen unterrichtet werden. Informationen zum Wahlpflichtbereich I und zum Wahlpflichtbereich II erhalten Sie über die Untermenüs.