Anmeldungen: Termine und Unterlagen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns mit Ihnen, dass zum Schuljahresende der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule bzw. in die Gymnasiale Oberstufe ansteht.
Für eine persönliche Anmeldung am Gymnasium Petrinum besteht die Notwendigkeit einer vorherigen Terminreservierung in der vorgegebenen Anmeldewoche vom 17.02.2025 bis zum 20.02.2025. Termine für eine persönliche Anmeldungen sind in folgenden Zeiträumen möglich:
- 17.-20.02.2025, 08.00-12.00 Uhr,
- am 17. und 18.02.2025 zusätzlich 14.00-16.00 Uhr,
- am 19.02.2025 zusätzlich 17.00-19.00 Uhr.
Die Terminreservierung für eine persönliche Anmeldung am Gymnasium Petrinum ist möglich in der Zeit vom 03.02.2025–16.02.2025 telefonisch im Sekretariat der Schule unter +49 2361/904470 oder auf folgender Internetseite der Stadt Recklinghausen:
Terminreservierung Anmeldewoche (möglich ab 03.02.2025 bis 16.02.2025)
Wir würden uns sehr freuen, sie zu einem Anmeldegespäch in der Anmeldewoche vor Ort am Petrinum begrüßen zu dürfen.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Verfahren haben oder keine freien Termine mehr finden, können Sie uns im Sekretariat der Schule unter +49 2361/904470 (montags bis donnerstags 8.00-16.00 Uhr, freitags 8.00-12.00 Uhr) oder die Hotline der Stadt unter +49 2361/501821 (dienstags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00, Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.) Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Für die Anmeldung bei uns persönlich vor Ort benötigen Sie:
- das offizielle Anmeldeformular (nur Anmeldung Stufe 5)
- Fotokopie oder Original der Geburtsurkunde (nur Anmeldung Stufe 5)
- Halbjahreszeugnis der Stufe 4 (Anmeldung Stufe 5) oder das Halbjahreszeugnis der bisherigen Schule der Sekundarstufe I (Anmeldung Gymnasiale Oberstufe)
- Grundschulgutachten (nur Anmeldung Stufe 5)
- Kopie oder Original des Impfausweises (zum Nachweis des Masernimpfschutzes)
Aufnahmeverfahren
Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 einen Privilegierungsbeschluss gefasst bezüglich der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Recklinghausen. Darin heißt es:
„Der Rat beschließt, dass auswärtigen Schüler*innen, welche in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme an einer Recklinghäuser Schule verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der angewählten Recklinghäuser Schule übersteigt.“ (Drucksache Nr. 0497/2022; Rat der Stadt Recklinghausen vom 28.11.2022)
Der Beschluss ist für alle Recklinghäuser Schulen bindend und betrifft auch auswärtige Geschwisterkinder. Die maximale Aufnahmekapazität beträgt bei einer 4-zügigen Schule 120 Schülerinnen und Schüler, bei einer 3-zügigen Schule 93 Schülerinnen und Schüler. Bei Schulen mit Angeboten des gemeinsamen Lernens kann die maximale Aufnahmekapazität ggf. reduziert werden.
Für das Aufnahmeverfahren an den Recklinghäuser Gymnasien sind daher folgende Szenarien denkbar, die zu einem gestuften und zeitlich abzustimmenden Verfahren führen:
Szenario 1: Gymnasium A hat mehr Anmeldungen Recklinghäuser Kinder als Aufnahmekapazitäten Gymnasium A führt ein Aufnahmeverfahren ausschließlich unter den Recklinghäuser Kindern durch. Die abgewiesenen Recklinghäuser Kinder können sich an allen Recklinghäuser Gymnasien anmelden, die noch nicht mit ausschließlich Recklinghäuser Kindern die maximale Aufnahmekapazität erreicht haben. Gymnasium A weist alle auswärtigen Kinder ab. Diese können sich an allen Recklinghäuser Schulen anmelden, die noch nicht die maximale Aufnahmekapazität erreicht haben.
Szenario 2: Gymnasium B hat aufgrund auswärtiger Kinder mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazität Gymnasium B wartet zunächst das Auswahlverfahren an allen Gymnasien des Szenario 1 ab und nimmt ggf. noch die nachträgliche Anmeldung abgewiesener Recklinghäuser Kinder aus Szenario 1 auf. Hat Gymnasium B dann mehr Anmeldungen Recklinghäuser Kinder als Aufnahmekapazitäten wird auch am Gymnasium B weiter wie in Szenario 1 verfahren. Hat Gymnasium B weiterhin nur aufgrund auswärtiger Kinder mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten, muss ggf. wiederum auf Gymnasium des Szenario 1 gewartet werden bis alle Recklinghäuser Kinder verteilt sind. Wenn alle Recklinghäuser Kinder verteilt sind und Gymnasium B weiterhin nur aufgrund auswärtiger Kinder mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten hat, führt Gymnasium B eine Aufnahmeverfahren ausschließlich unter den auswärtigen Kindern durch. Die abgewiesenen auswärtigen Kinder können sich dann an allen Recklinghäuser Schulen anmelden, die noch nicht die maximale Aufnahmekapazität erreicht haben.
Szenario 3: Gymnasium C hat weniger Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten Gymnasium C wartet zunächst das Anmeldeverfahren an allen Gymnasien des Szenario 1 und des Szenario ab und nimmt ggf. noch die nachträgliche Anmeldung abgewiesener Recklinghäuser Kinder sowie abgewiesener auswärtiger Kinder aus Gymnasien des Szenario 1 und des Szenario 2 auf. Hat Gymnasium C dann mehr Anmeldungen Recklinghäuser Kinder als Aufnahmekapazitäten wird wie in Szenario 1 verfahren. Hat Gymnasium C dann dagegen aufgrund auswärtiger Kinder mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten wird wie in Szenario 2 verfahren. Szenario 3 muss ggf. mehrfach durchlaufen werden.