Nach den Artikeln 13 und 14 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen bei der Datenerhebung in einer Schule durch die Verantwortlichen die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen informiert werden. Die notwendigen Informationen sind über folgende Links abrufbar:

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)

Erklärung zur Erhebung personenbezogener Daten für für Lernende

Erklärung zur Erhebung personenbezogener Daten für für Lehrende